Im Jahr 2025 betrugen die Gesundheitskosten in der Schweiz 100,7 Milliarden Franken (geschätzte Zahlen, im Indikator nicht gezeigt, siehe Tabelle BFS). Dies waren 11 090 Franken pro Einwohnerin und Einwohner, was einem teuerungsbereinigten Anstieg um 60,4% seit dem Jahr 2000 entsprach. Der Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag bei 11,6%.

Im Jahr 2024 wurden etwas mehr als die Hälfte der Gesundheitskosten für Krankenhäuser und sozialmedizinische Institutionen ausgegeben. Auf Arzt- und Zahnarztpraxen entfielen etwa 20% der Kosten des Gesundheitssystems. 

Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Die Dämpfung der Gesundheitskosten ist ein wichtiges Ziel der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2030 wie auch der NCD-Strategie. Das Gesundheitssystem soll für alle bezahlbar und zugänglich bleiben. Der vorliegende Indikator gewährt einen Einblick in die Kostenentwicklung des Gesundheitswesens in der Schweiz.

Definition

Dieser Indikator wurde auf Basis der Statistik der Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet. Er zeigt die jährlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen pro Einwohnerin und Einwohner in Franken, die Kostenentwicklung als teuerungsbereinigten Index im Vergleich zum Jahr 2000 (Berechnung mit dem Jahresdurchschnittswert des Landesindex der Konsumentenpreise) und den Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Ausserdem werden im Ringdiagramm die Kosten des Gesundheitswesens nach Leistungserbringer aufgeschlüsselt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.

Die Leistungserbringer sind folgende:

  • Krankenhäuser: Allgemeine Krankenhäuser und Spezialkliniken wie psychiatrische Kliniken, Rehabilitationskliniken, Geburtshäuser und andere Spezialkliniken
  • Sozialmedizinische Institutionen: Pflege- und Altersheime sowie Institutionen für Menschen mit Behinderungen, Suchtkranke und mit psychosozialen Problemen
  • Arzt- und Zahnarztpraxen: Arztpraxen der Grundversorgung, Psychiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe und anderer Fachgebiete sowie Zahnarztpraxen
  • Andere ambulante Leistungserbringer: Universitäre Zahnkliniken, Psycho-, Physio- und Ergotherapeutinnen / -therapeuten, Logopädinnen / Logopäden, Chiropraktiker/-innen, Ernährungsberatung, Hebammen sowie andere Anbieter ambulanter Leistungen
  • Apotheken / Gesundheitsgüter: Apotheken, Drogerien, Detailhandel medizinische und orthopädische Geräte, Hörgeräteakustiker/-innen, Optiker/-innen
  • Pflege und Hilfe zu Hause: Spitex-Dienste, selbstständige Pflegefachpersonen und andere Personen, die häusliche Pflege leisten
  • Versicherungen als Leistungserbringer: AHV, IV, UV, MV, KV und Privatversicherung
  • Unterstützende Leistungserbringer: Medizinische Labors und Transport- und Rettungsdienste
  • Staat als Leistungserbringer: Bund, Kantone, Gemeinden
  • Gemeinnützige Organisationen, NGO
  • Importe von Dienstleistungen und Gütern: Import von im Ausland erbrachten Leistungen durch Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen (exkl. Radiologie), andere ambulante Leistungserbringer, unterstützenden Leistungserbringer, Detailhandel und Dienste für Pflege und Hilfe zu Hause

Quellen

Referenzen

Weiterführende Informationen

  • Bundesamt für Statistik (BFS): Kosten, Finanzierung
  • OECD (2025). Health at a Glance 2025: OECD Indicators. OECD Publishing. Paris: Bericht (englisch).

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Zuletzt aktualisiert

15.06.2026

Zitierweise

BAG & Obsan (2026). Kosten des Gesundheitswesens (MonAM-Indikator). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/_257

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