Im Jahr 2025 wurden 0,37% der Bevölkerung in der Schweiz von 18 Jahren bis zum Rentenalter neu eine Rente der Invalidenversicherung (IV-Rente) aufgrund Krankheit zugesprochen, was 20 846 Personen entspricht. Insgesamt beziehen 2025 rund 194 000 Personen eine IV-Rente aufgrund Krankheit (Zahl nicht dargestellt).
Innerhalb der krankheitsbedingten IV-Renten waren die psychischen Krankheiten bei mehr als der Hälfte der Fälle ursächlich beteiligt (2025: 0,20%).
Der Anteil an IV-Neurenten aufgrund Krankheit zeigte 2003 den höchsten Wert (0,53%). Obwohl sich dieser Wert bis 2015 (0,23%) halbiert hat, steigt er seither wieder an. Die Entwicklung der Neurenten ist von diversen Revisionen der IV sowie weiteren Faktoren beeinflusst (siehe Definition).
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Nichtübertragbare Krankheiten können zu Invalidität und einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führen. Damit verbunden sind Kosten auf staatlicher, wirtschaftlicher und privater Ebene sowie im Bereich des Gesundheitssystems. Dieser Indikator zeigt die Anteile der jährlichen IV-Neurenten aufgrund verschiedener Krankheiten (psychische Krankheiten, Nervensystem, Knochen- und Bewegungsorgane, andere Krankheiten) auf.
Anhand des Indikators lässt sich das krankheitsbedingte Invaliditätsrisiko verschiedener Bevölkerungsgruppen abschätzen.
Dieser Indikator wurde auf Basis der Daten der Invalidenversicherungsstatistik (IV-Statistik) berechnet.
Er gibt den Anteil der ständigen Wohnbevölkerung (Alter: 18 – Rentenalter) an, der aufgrund einer Krankheit eine IV-Neurente beansprucht. IV-Renten können aber auch aufgrund von Geburtsgebrechen oder Unfällen ausgesprochen werden, die in diesem Indikator nicht berücksichtigt werden.
Die Krankheitsursache wird in folgende vier Kategorien aufgeteilt:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Tel. +41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
Tel. +41 58 463 60 45
obsan@bfs.admin.ch
https://www.obsan.ch/de/kontakt
06.07.2026
BAG & Obsan (2026). IV-Neurenten aufgrund Krankheit (Alter: 18–Rentenalter) (MonAM-Indikator). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/_311