Im Jahr 2023 lag der Anteil der Bevölkerung von 18 Jahren bis zum Rentenalter mit einer krankheitsbedingten Neurente der Invalidenversicherung (IV-Neurente) in der Schweiz bei 0,33%, was 18 362 Personen entspricht.
Innerhalb der krankheitsbedingten IV-Renten waren die psychischen Krankheiten bei der Hälfte der Fälle ursächlich beteiligt (2023: 0,18%).
Der Anteil an IV-Neurenten aufgrund Krankheit zeigte 2003 den höchsten Wert (0,53%). Obwohl sich dieser Wert bis 2015 (0,23%) halbiert hat, steigt er seither wieder an. Die Entwicklung der Neurenten ist von diversen Revisionen der IV sowie weiteren Faktoren beeinflusst (siehe Definition).
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Nichtübertragbare Krankheiten können zu einem verfrühten Ausscheiden aus der Arbeitswelt führen. Damit verbunden sind Kosten auf staatlicher, wirtschaftlicher und privater Ebene sowie im Bereich des Gesundheitssystems. Dieser Indikator zeigt die Anteile der jährlichen IV-Neurenten aufgrund verschiedener Krankheiten (psychische Krankheiten, Nervensystem, Knochen- und Bewegungsorgane, andere Krankheiten) auf.
Anhand des Indikators lässt sich das krankheitsbedingte Invalidisierungsrisiko verschiedener Bevölkerungsgruppen abschätzen.
Dieser Indikator wurde auf Basis der Daten der Invalidenversicherungsstatistik (IV-Statistik) berechnet.
Er gibt den Anteil der ständigen Wohnbevölkerung (Alter: 18–Rentenalter) an, der aufgrund einer Krankheit eine IV-Neurente beansprucht. Der Indikator berücksichtigt den vorzeitigen Rückzug aus der Arbeitswelt.
Die Krankheitsursache wird in folgende vier Unterkategorien aufgeteilt:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Tel. +41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
Tel. +41 58 463 60 45
obsan@bfs.admin.ch
https://www.obsan.ch/de/kontakt