Neben der Umsetzung der nationalen Rechtsvorschriften erlassen Kantone eigene Gesetze zu Markt- und Werbeeinschränkungen bei Alkohol. In 7 Kantonen der Schweiz ist es (Stand Dezember 2024) verboten, Alkoholplakate im öffentlichen Raum aufzuhängen. 3 Kantone kennen ein Verbot von entprechenden Plakaten in Sportstätten. Verkaufseinschränkungen zeitlicher Art sind in 5 Kantonen zu finden, 3 Kantone haben ein Verbot des Verkaufs von Alkohol an Tankstellen ausgesprochen, 19 Kantone ein Verbot des Verkaufs von Alkohol an Automaten. Zudem verbieten 2 Kantone so genannte «Flatrate»- und «All you can drink»-Partys. Für Spirituosen sind solche Partys schweizweit verboten. Alle Kantone unternehmen Testkäufe zur Überprüfung der Einhaltung der Alterslimiten und 23 verpflichten ihre Gastonomiestätten, alkoholfreie Getränke günstiger anzubieten als alkoholische. Schliesslich erheben 12 Kantone eine Sondergewerbesteuer.
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Alkohol verursacht fast 3 Milliarden Franken Kosten für die Gesellschaft – durch Erkrankungen und Unfälle, vorzeitige Todesfälle und soziale Folgen wie Gewalt. Eine Reduktion des Alkoholkonsums ist daher Ziel der Gesundheitspolitik von Bund und Kantonen. Rahmenbedingungen, zum Beispiel Werbe- und Verkaufseinschränkungen, haben einen wichtigen Einfluss auf den Konsum. Auf nationaler Ebene ist die Werbung für Spirituosen im Radio und Fernsehen verboten, erlaubt ist hingegen die Werbung für Bier, Wein und Cidre (Apfelwein/-most). Zudem gibt es verschiedene Regulierungen, den Verkauf betreffend, unter anderem ein Verbot der Abgabe an Jugendliche. Zudem erhebt der Bund eine Alkoholsteuer. Neben der Umsetzung der nationalen Rechtsvorschriften erlassen Kantone eigene Gesetze.
Dieser Indikator zeigt die Entwicklung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen in den Kantonen.
Der Indikator zeigt eine Auswahl verschiedener kantonalen Regulierungen in Bereichen, wo es keine nationalen Regelungen gibt.
Werbeeinschränkungen für Plakate im öffentlichen Raum: Die Kategorie „teilweise“ bedeutet meistens, dass die Einschränkung nur für bestimmte Alkoholika gilt. Es kann aber auch eine Einschränkung nur für bestimmte öffentliche Grundstücke (z.B. bei Schulen) sein.
Zeitliche Einschränkungen für die Abgabe von Alkohol: Kantonal unterschiedliche Regulierungen in Bezug auf die Einschränkung.
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