Die Kantone können eigene Gesetze zur Tabakprävention erlassen, und einige gehen in dieser Hinsicht weiter als die Bundesgesetzgebung. Seit der Umsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) im Oktober 2024 sind elektronische Zigaretten und andere Nikotinprodukte den Tabakprodukten gleichgestellt, das Abgabealter liegt bei 18 Jahren und die Werbung ist eingeschränkt. Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es in Bezug auf den Schutz vor Passivrauchen, Verkaufsbewilligungen und Werbung. Die untenstehenden Karten zeigen diese kantonalen Regulierungen.
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
In der Schweiz stirbt etwa jede siebte Person an den Folgen des Rauchens (Tabakbedingte Mortalität | MonAM). Eine Reduktion des Tabakkonsums ist daher Ziel der Gesundheitspolitik von Bund und Kantonen. Die legalen Rahmenbedingungen sind wichtig, um den Konsum zu vermindern.
Es gibt einige nationale Gesetze (Tabakproduktegesetz (TabPG); Schutz vor Passivrauchen; Werbeverbot für Tabak im Fernsehen und Radio; Tabakbesteuerung; Warnhinweise etc.), welche die Kantone umsetzen. Zudem können Kantone auch eigene Regulierungen erlassen, die über den nationalen Rahmen hinausgehen.
Dieser Indikator steht in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der gesundheitsförderlichen Rahmenbedingungen im Bereich Tabak.
Das BAG fasst regelmässig den Stand der gesetzlichen Regelungen zu Tabak und E-Zigaretten in den Kantonen zusammen und veröffentlicht die Ergebnisse auf seiner Webseite: Tabakpolitik in den Kantonen. Die gesetzlichen Verweise zu den aufgeführten Massnahmen sind dort detailliert aufgeführt.
Seit der Umsetzung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) im Jahr 2024 werden elektronische Zigaretten mit Tabakprodukten gleichgestellt und die Gesetzgebung ist für beide Produkte gleich. Infolgedessen wurden die spezifischen Informationen für elektronische Zigaretten entfernt. Da mit dem TabPG ein gesamtschweizerisches Werbe- und Abgabeverbot für Minderjährige eingeführt wurde, wurden auch die kantonalen Informationen zu diesem Thema entfernt.
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