Per 1. Oktober 2024 trat das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) und die dazugehörige Tabakprodukteverordnung (TabPV) in Kraft. Dieser Indikator wird in Kürze geändert werden. Die Informationen zum des Schutzes vor Passivrauchen sind nach wie vor valide. Weitere Informationen zu den neuen Regulierungen sind auf der Webseite des BAG zu finden. 


Neben der Umsetzung nationaler Rechtsvorschriften erlassen Kantone weitergehende Gesetze zu Markt- und Werbeeinschränkungen bei Tabak und E-Zigaretten:

8 Kantone der Schweiz kennen Abgabeverbote für Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (Stand Juli 2024). 16 Kantone setzen die Grenze bei 18 Jahren an, wovon in 12 Kantonen das Abgabeverbot auch bei E-Zigaretten gilt. 16 Kantone verbieten Werbeplakate zu Tabakwaren im öffentlichen Raum (9 auch für E-Zigaretten). 14 Kantone verbieten sie auch im privaten Raum, wenn sie für die Öffentlichkeit sichtbar sind (8 zudem für E-Zigaretten). In der Gastronomie setzen 7 Kantone auf unbediente Raucherräume (4 auch für E-Zigaretten), 8 lassen bediente Raucherräume zu und 11 Kantone haben keine Regelung. Darüber hinaus ist Genf der erste Kanton, der den Passivrauchschutz bei Tabak und E-Zigaretten auf die Aussenbereiche (z.B. Spielplätze, öV-Haltestellen, Schwimmbäder) ausweitet. Die Kantone Schwyz und Appenzell Innerrhoden kennen keine dieser genannten Regelungen.

Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

In der Schweiz stirbt etwa jede siebte Person an den Folgen des Rauchens. Eine Reduktion des Tabakkonsums ist daher Ziel der Gesundheitspolitik von Bund und Kantonen. Die legalen Rahmenbedingungen sind wichtig, um den Konsum zu vermindern.

Es gibt einige nationale Gesetze (u.a. Schutz vor Passivrauchen; Werbeverbot für Tabak im Fernsehen und Radio; Tabakbesteuerung; Warnhinweise), die die Kantone umsetzen. Zudem erlassen die Kantone auch eigene Gesetze wie Abgabeverbote von Tabakwaren für Jugendliche, Werbeeinschränkungen und Schutzbestimmungen zu Passivrauchen in Gastronomiebetrieben. Diese Regulierungen zeigen verschiedene Ansatzpunkte bei der Tabakprävention: den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor dem Einstieg, Anreize für den Rauchstopp dank Werbeverboten und Verkaufseinschränkungen sowie den Schutz vor dem Passivrauchen für Besucherinnen und Besucher und insbesondere Angestellte in der Gastronomie.

Dieser Indikator steht in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der gesundheitsförderlichen Rahmenbedingungen im Bereich Tabak.

Definition

Der Indikator zeigt Kantone mit Abgabeverboten von Tabakwaren für Jugendliche (Gratis-Abgabe und Verkaufsverbote), mit Werbeeinschränkungen und mit Schutzbestimmungen zu Passivrauchen in Gastronomiebetrieben und Aussenbereichen (z.B. Spielplätze, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Schwimmbäder).

Das BAG fasst regelmässig den Stand der gesetzlichen Regelungen zu Tabak und E-Zigaretten in den Kantonen zusammen und veröffentlicht die Ergebnisse auf seiner Webseite: Tabakpolitik in den Kantonen, E-Zigaretten Politik in den Kantonen.

Quellen

Weiterführende Informationen

  • Europäische Gesetze Prävention des Tabakkonsums – 2022 (2023). Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bern: Faktenblatt.

Medienauskünfte

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Zuletzt aktualisiert

01.10.2024