Seit 2011 müssen Pflegeheime, die gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) abrechnen, für jede Bewohnerin und jeden Bewohner detaillierte Informationen über die geleistete Pflege erfassen. Zu diesem Zweck existieren verschiedene anerkannte Evaluationsinstrumente. Der damit gemessene Pflegeaufwand kann in Minuten täglich geleisteter Pflege umgerechnet werden. Die durchschnittliche Anzahl Pflegeminuten gibt einen Hinweis auf die Pflegeintensität und damit auf den Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime. Wegen einer Änderung der Erhebungsmethode wird der Indikator erst ab 2013 gezeigt.
Durchschnittliche Anzahl Pflegeminuten pro Tag.
Eingeschlossen sind alle Bewohnerinnen und Bewohner, die einen Langzeitplatz belegen. Langzeitplätze sind für Personen vorgesehen, die sich permanent in der Einrichtung niederlassen. Der Indikator wird nach Standortkanton des Pflegeheims dargestellt.
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