Die demografische Alterung wird in den nächsten Jahrzehnten zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der pflegebedürftigen Personen in der Schweiz führen. Die angemessene Versorgung dieses Teils der Bevölkerung ist ein wichtiges Anliegen in der Langzeitpflegepolitik. Die Inanspruchnahme von Alters- und Pflegeheimen gibt den Anteil der Bevölkerung von 65 Jahren und mehr an, der in diesen Einrichtungen lebt (Langzeitaufenthalte).
Altersheime werden bei diesem Indikator zusätzlich zu den Pflegeheimen berücksichtigt, da sie in einigen Kantonen bis Ende der 2000er Jahre einen grossen Teil des Angebots ausmachten. Eine Gesetzesänderung im Jahr 2009 führte dazu, dass die meisten Altersheime in Pflegeheime umgewandelt wurden, da Altersheime keine Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) erbringen und abrechnen dürfen (Art. 39 Abs. 3).
Berücksichtigt werden Alters- und Pflegeheime, wobei die Pflegeheime separat ausgewiesen werden. Langzeitplätze sind für Personen vorgesehen, die sich permanent in einer der Einrichtungen niederlassen. Die Inanspruchnahmerate richtet sich nach dem Herkunftskanton, d.h. nach dem letzten Wohnkanton vor dem Eintritt, und nicht nach dem Standortkanton der Einrichtung. Aufgrund der relativ hohen Fluktuationsrate im Verlauf eines Jahres (ca. 40 %) wird die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner am Stichtag 31. Dezember für die Berechnung der Inanspruchnahmerate in Alters- und Pflegeheimen verwendet.
Die standardisierte Rate wurde anhand der direkten Methode mit der europäischen Standardbevölkerung 2010 berechnet und ist hier beschrieben: Standardisierung - Erklärung und Berechnung.
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