2024 liegt in der Schweiz die Zahl der polizeilich erfassten Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund des Konsums von psychoaktiven Substanzen bei rund 21 200. Vor 2013 wurden 43 000 bis 45 000 Verstösse pro Jahr gezählt. Die Abnahme liegt nicht primär an einer Veränderung des Konsums, sondern an der Änderung der Ahndung des Cannabisbesitzes und –konsums durch die Polizei.
Im Jahr 2024 betreffen die meisten Verstösse wegen Betäubungsmitteln den Konsum von Cannabis (36%) und den Konsum von Stimulanzien (34%). Diese beiden Delikte sind auch in der Kategorie «Mehrere Substanzgruppen» (22%) vertreten. Seit 2013 ist der Anteil der Verstösse wegen des Konsums von Hanfprodukten (insbesondere Marihuana) von 67% auf 36% zurückgegangen, während der Anteil der Verstösse wegen des Konsums von Stimulanzien (insbesondere Kokain) von 11% auf 34% gestiegen ist.
Seit 2013 kann der Konsum von Cannabis zu Ordnungsbussen führen (2. Grafik). Da der Besitz von Kleinstmengen zum eigenen Gebrauch seit einem Bundesgerichtsurteil 2017 nicht mehr bestraft wird, wird diese Statistik seit 2021 nicht mehr aktualisiert (vgl. Definition).
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Informationen zum Konsum von psychoaktiven Substanzen sind schwer, direkt zu erfragen. Um Trends zu diesem gesundheitsschädigenden Verhalten zu schätzen, ist es deshalb sinnvoll, auch indirekte Informationen beizuziehen, wie z.B. die Anzahl Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen Besitz zum Eigengebrauch.
Der Indikator zeigt die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund des Konsums von illegalen Betäubungsmitteln. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Die Zahlen stammen aus der polizeilichen Kriminalstatistik. In diese Statistik fliessen alle von der Polizei registrierten Straftaten zu Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein, darunter auch die Verstösse aufgrund des Konsums. Die Verstösse werden nach Substanzgruppen kategorisiert und deren Anteile ausgewiesen. Die Statistik bildet nicht das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen ab, sondern die von der Polizei aufgezeichnete Kriminalität. Die Dunkelziffer kann je nach Substanz verschieden sein.
Der Indikator zeigt zudem die Zahl der Ordnungsbussen wegen des Konsums von Cannabis durch Erwachsene. Diese Grafik wird aber nicht mehr aktualisiert. Die Anzahl ausgestellter Ordnungsbussen hat zwischen 2016 und 2021 um 87% abgenommen. Diese Abnahme geht hauptsächlich auf den Bundesgerichtsentscheid über den Besitz einer geringfügigen Menge (BGer 6B_1273/2016) zurück. Da die Aussagekraft dieser Statistik somit nicht mehr gegeben ist, werden die Daten seit 2022 nicht mehr erhoben.
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