2022 liegt in der Schweiz die Zahl der polizeilich erfassten Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund des Konsums von psychoaktiven Substanzen bei über 23 000. Vor 2013 wurden 43 000 bis 45 000 Verstösse pro Jahr gezählt. Die Abnahme liegt nicht primär an einer Veränderung des Konsums, sondern an der Änderung der Ahndung des Cannabisbesitzes und –konsums durch die Polizei. Seit 2013 ist es möglich, Ordnungsbussen für Cannabiskonsum auszustellen, die bis 2021 nicht als strafrechtlich verfolgte Verstösse dokumentiert wurden (vgl. Definition). Der Besitz von Kleinstmengen zum eigenen Gebrauch wird seit einem Bundesgerichtsurteil 2017 nicht mehr bestraft.

Die meisten Verstösse wegen Betäubungsmitteln betreffen immer noch den Konsum von Cannabis. Für das Jahr 2022 beträgt deren Anteil 46% an allen Verstössen. Den zweithöchsten Anteil haben die Stimulanzien (26%). In der Kategorie mit mehreren Substanzgruppen (20%) können ebenfalls Verstösse aufgrund von Hanfprodukten enthalten sein.

Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Informationen zum Konsum von psychoaktiven Substanzen sind schwer, direkt zu erfragen. Um Trends zu diesem gesundheitsschädigenden Verhalten zu schätzen, ist es deshalb sinnvoll, auch indirekte Informationen beizuziehen, wie z.B. die Anzahl Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen Besitz zum Eigengebrauch.

Definition

Der Indikator zeigt die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund des Konsums von illegalen Betäubungsmitteln.

Die Zahlen stammen aus der polizeilichen Kriminalstatistik. In diese Statistik fliessen alle von der Polizei registrierten Straftaten zu Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein, darunter auch die Verstösse aufgrund des Konsums. Die Verstösse werden nach Substanzen kategorisiert und deren Anteile ausgewiesen. Die Statistik bildet nicht das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen ab, sondern die von der Polizei aufgezeichnete Kriminalität. Die Dunkelziffer kann je nach Substanz verschieden sein.

Der Indikator zeigt zudem die Zahl der Ordnungsbussen wegen des Konsums von Cannabis durch Erwachsene. Diese Grafik wird aber nicht mehr aktualisiert. Die Anzahl ausgestellter Ordnungsbussen hat zwischen 2016 und 2021 um 87% abgenommen. Diese Abnahme geht hauptsächlich auf den Bundesgerichtsentscheid über den Besitz einer geringfügigen Menge (BGer 6B_1273/2016) zurück. Da die Aussagekraft dieser Statistik somit nicht mehr gegeben ist, werden die Daten seit 2022 nicht mehr erhoben. Die Anzahl Ordungsbussen im Jahr 2021 weicht im Vergleich zu früheren Versionen dieses Indikators ab, da sie mit der letzten Aktualisierung korrigiert wurde (5.9.2023).

Quelle

Referenz

  • Bundesgerichtsentscheid vom 6. September 2017 über den Besitz einer geringfügigen Cannabismenge: BGer 6B_1273/2016

Medienauskünfte

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Zuletzt aktualisiert

05.09.2023