Im Jahr 2023 gibt es in der Schweiz knapp 5000 polizeilich erfasste Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von Handel. Der grösste Anteil der Verstösse wird mit Stimulanzien und Hanfprodukten begangen: Bis 2022 waren Stimulanzien für 25% bis 31% der Verstösse verantwortlich, 2023 ist der Anteil jedoch auf 35% angestiegen. Der Anteil von Hanfprodukten schwankt seit 2009 zwischen 33% und 42% und liegt im Jahr 2023 bei 34%. Eine Abnahme zeigt sich bei den Opiaten: Im Jahr 2009 waren 18% der Verstösse auf Opiate zurückzuführen, während es 2023 noch 6% sind.
Zu beachten ist, dass die Daten primär die Handlungen der Polizei widerspiegeln. Aufgrund einer harmonisierten Erfassung der Straftatbestände können die Zahlen ab 2021 nicht direkt mit denjenigen der Vorjahre verglichen werden (Datenbruch, siehe Definition unten).
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Die Drogenkriminalität ist ein wesentlicher Bestandteil der Schadenslast von Suchtverhalten. Der Schaden für die Gesellschaft kann bei Betäubungsmitteln unter anderem anhand der Zahl Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz geschätzt werden.
Dieser Indikator steht in Zusammenhang mit dem suchtstrategischen Ziel, die negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu verringern.
Dieser Indikator zeigt den Anteil der Widerhandlungen (Vergehen und Verbrechen) nach Substanz gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von illegalem Verkauf. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
In die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) fliessen alle von der Polizei registrierten Straftaten zu Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Aufgrund einer Dunkelziffer bildet die Statistik nicht das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen ab, sondern die von der Polizei aufgezeichnete Kriminalität. Veränderungen der Anstrengungen/Ressourcen zur Verfolgung der Delikte oder Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung können die Grenze zwischen der polizeilich registrierten Kriminalität und der Dunkelziffer verändern. Der Indikator gibt demzufolge nur eine Annäherung an die Anteile der tatsächlich gehandelten Substanzen wieder.
Der Anteil der illegalen Substanzen wird nach der Anzahl der registrierten Verstösse und nicht aufgrund der involvierten Drogenmenge ausgewiesen. Die Substanzen sind folgendermassen kategorisiert:
Die Zahlen ab 2021 dürfen nicht direkt mit denen der Vorjahre verglichen werden (Datenbruch), weil der Polizei als Folge einer Vereinheitlichung der Tatbestandscodes zwischen VOSTRA (BJ) und RIPOL (fedpol), für die Erfassung der Betäubungsmittelgesetz-Straftatbestände neue Codes zur Verfügung stehen. Deren harmonisierte Anwendung hat am 01. Januar 2021 begonnen.
Seit 2021 handelt es sich beim Strafbestand in diesem Indikator um Vergehen und Verbrechen der Kategorie «veräussern, verordnen, andern verschaffen, in Verkehr bringen» der polizeilichen Kriminalstatistik. In den Jahren vorher bildete der Indikator die Kategorie «Handel» ab. Die neue Kategorie «veräussern, verordnen, andern verschaffen, in Verkehr bringen» ist eher dem illegalen Verkauf von Substanzen als dem Handel gleichzusetzen, da z.B. die Finanzierung nicht berücksichtigt wird, die Teil des Handels sein kann. Im Jahr 2021 entsprach die neue Kategorie zu 96,8% dem Volumen der alten Kategorie «Handel».
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