Im Jahr 2025 gab es in der Schweiz rund 85 800 Führerausweisentzüge (Zahl nicht dargestellt). Ein Entzug kann durch mehrere Gründe erfolgen. 2025 entfielen 13,4% der erfassten Gründe auf Alkohol, was einen Rückgang gegenüber 2005 (21,4%) entspricht. Bei Gründen in Zusammenhang mit Drogenkonsum ist der Anteil von 1,9% im Jahr 2005 auf 6,4% im Jahr 2025 gestiegen. Hingegen blieb der Anteil der Gründe im Zusammenhang mit Medikamenteneinfluss über den gesamten Zeitraum konstant tief und lag jeweils unter 0,5%.

Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Inadäquates Verhalten unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen kann nicht nur die Person selber gefährden, sondern auch ihr soziales Umfeld. Die bekanntesten negativen Auswirkungen mit oft schwerwiegenden Folgen hat das Fahren unter Substanzeinfluss.

Der Indikator gibt Hinweise über den Umfang von Risikoverhalten spezifisch im Strassenverkehr. Er kann als Grundlage für die Planung von Massnahmen hinsichtlich der Minderung von Risikoverhalten in Zusammenhang mit dem Fahren von Fahrzeugen unter Substanzkonsum dienen.

Definition

Der Indikator zeigt den Anteil der Gründe für Führerausweisentzüge wegen Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum. Die Daten werden jährlich aktualisiert.

Datengrundlage des Indikators ist die Statistik der Administrativmassnahmen (ADMAS-Statistik) des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Diese wird auf Basis des Informationssystems Verkehrszulassung erstellt. Die kantonalen Behörden melden dem System alle verfügten Massnahmen, darunter auch die Führerausweisentzüge.

Führerausweise können entzogen werden, wenn nachgewiesen wird, dass jemand unter dem Einfluss von Substanzen (Alkohol, Drogen oder Medikamente) gefahren ist. Auch eine nachgewiesene Alkohol- oder Drogenabhängigkeit kann zu einem Entzug führen. Ein Führerausweisentzug kann mehrere Gründe haben – z. B. Alkohol, Medikamente und Geschwindigkeit. Deshalb kann derselbe Entzug sowohl bei der Anzahl der Führerausweisentzüge aufgrund von Alkoholkonsum als auch bei denen aufgrund von Medikamenteneinfluss mitgezählt werden. 

Alkohol entspricht den Entzungsgründen Angetrunkenheit, Alkoholabhängigkeit / -missbrauch und Fahren unter Alkoholeinfluss trotz Alkoholverbot. Drogen entspricht den Gründen Fahrunfähigkeit (Drogeneinfluss) und Drogensucht. Medikamente entspricht dem Grund Fahrunfähigkeit (Medikamenteneinfluss).

Gestrichelte Linie: Der Grund Fahren unter Alkoholeinfluss trotz Alkoholverbot wird seit dem Jahr 2020 erfasst. Die Auswirkungen auf die Anteile der alkoholbedingten Gründe an allen Gründen ist gering.

Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die Schwankungen der Anzahl an Führerausweisentzügen über die Zeit mit einer allfälligen Veränderung der Dichte der Kontrollen zusammenhängen können. Die Führerausweisentzüge der Jahre vor 2004 werden nicht dargestellt, da die Medikamenten- und Drogeneinnahme erst ab 2005 separat erfasst wird. Die Promillegrenze von 0,5 Promille (Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille) ist seit 2005 gültig.

Quelle

Medienauskünfte

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Tel. +41 58 462 95 05
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Auskunft

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obsan@bfs.admin.ch
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Zuletzt aktualisiert

24.03.2026

Zitierweise

BAG & Obsan (2026). Führerausweisentzüge in Zusammenhang mit Substanzeinfluss (MonAM-Indikator). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/_425

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