2021 liegt in der Schweiz die Zahl der polizeilich erfassten Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund des Konsums von psychoaktiven Substanzen bei über 26 000. Vor 2013 wurden 43 000 bis 45 000 Verstösse pro Jahr gezählt. Die Abnahme liegt nicht primär an einer Veränderung des Konsums, sondern an der Änderung der Ahndung des Cannabisbesitzes und –konsums durch die Polizei. Seit 2013 ist es möglich, Ordnungsbussen für Cannabiskonsum auszustellen, die nicht als strafrechtlich verfolgte Verstösse dokumentiert werden. Der Besitz von Kleinstmengen zum eigenen Gebrauch wird seit einem Bundesgerichtsurteil 2017 nicht mehr bestraft.

Die meisten Verstösse wegen Betäubungsmitteln betreffen immer noch den Konsum von Cannabis. Für das Jahr 2021 beträgt deren Anteil 47% an allen Verstössen. Den zweithöchsten Anteil haben die Stimulanzien (23%). In der Kategorie mit mehreren Substanzgruppen (21%) können ebenfalls Verstösse aufgrund von Hanfprodukten enthalten sein.

Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Informationen zum Konsum von psychoaktiven Substanzen sind schwer direkt zu erfragen. Um Trends zu diesem gesundheitsschädigenden Verhalten zu schätzen, ist es deshalb sinnvoll, auch indirekte Informationen beizuziehen, wie z.B. die Anzahl Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen Besitz zum Eigengebrauch.

Definition

Der Indikator zeigt die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund des Konsums von illegalen Betäubungsmitteln und die Zahl der Ordnungsbussen wegen des Konsums von Cannabis.

Die Zahlen stammen aus der polizeilichen Kriminalstatistik. In diese Statistik fliessen alle von der Polizei registrierten Straftaten zu Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein, darunter auch die Verstösse aufgrund des Konsums. Die Verstösse werden nach Substanzen kategorisiert und deren Anteile ausgewiesen. Die Statistik bildet nicht das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen ab, sondern die von der Polizei aufgezeichnete Kriminalität. Die Dunkelziffer kann je nach Substanz verschieden sein.

Quelle

Medienauskünfte

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Zuletzt aktualisiert

01.06.2022