Im Jahr 2024 gibt es in der Schweiz knapp 5000 polizeilich erfasste Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von Handel. Der grösste Anteil der Verstösse wird mit Stimulanzien und Hanfprodukten begangen. Fast ein Viertel der Verstösse betrifft mehrere Substanzgruppen.
Der Anteil der Verstösse im Zusammenhang mit Handel von Stimulanzien steigt seit 2022 an und liegt 2024 bei 37 %. Darunter sind Verstösse unter Einbeziehung mehrerer Stimulanzien am stärksten angestiegen. Der Anteil der Verstösse im Zusammenhang mit Hanfprodukten ist seit 2017 rückläufig und liegt im Jahr 2024 bei 31 %. Darunter ist der Anteil von Marihuana stark zurückgegangen, während der Anteil von Haschisch oder Verstössen, bei denen mehrere Hanfprodukte involviert sind, gestiegen ist. Der Anteil der Verstösse im Zusammenhang mit Opiaten (vor allem Heroin) ist von 18 % im Jahr 2009 auf 4 % im Jahr 2024 zurückgegangen.
Zu beachten ist, dass die Daten primär die Handlungen der Polizei widerspiegeln und im Jahre 2021 einen Datenbruch aufweisen.
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Die Drogenkriminalität ist ein wesentlicher Bestandteil der Schadenslast von Suchtverhalten. Der Schaden für die Gesellschaft kann bei Betäubungsmitteln unter anderem anhand der Zahl Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz geschätzt werden.
Dieser Indikator steht in Zusammenhang mit dem suchtstrategischen Ziel, die negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu verringern.
Dieser Indikator zeigt den Anteil der Widerhandlungen (Vergehen und Verbrechen) nach Substanzgruppen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund von illegalem Handel. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
In die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) fliessen alle von der Polizei registrierten Straftaten zu Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Aufgrund einer Dunkelziffer bildet die Statistik nicht das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen ab, sondern die von der Polizei aufgezeichnete Kriminalität. Veränderungen der Anstrengungen/Ressourcen zur Verfolgung der Delikte oder Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung können die Grenze zwischen der polizeilich registrierten Kriminalität und der Dunkelziffer verändern. Der Indikator gibt demzufolge nur eine Annäherung an die Anteile der Substanzen, die tatsächlich illegal in Umlauf gebracht wurden.
Der Anteil der illegalen Substanzen wird nach der Anzahl der registrierten Verstösse und nicht aufgrund der Menge der involvierten Betäubungsmittel ausgewiesen. Die Substanzen sind folgendermassen kategorisiert:
Die Zahlen ab 2021 dürfen nicht direkt mit denen der Vorjahre verglichen werden (Datenbruch), weil der Polizei als Folge einer Vereinheitlichung der Tatbestandscodes zwischen VOSTRA (BJ) und RIPOL (fedpol), für die Erfassung der Betäubungsmittelgesetz-Straftatbestände neue Codes zur Verfügung stehen. Deren harmonisierte Anwendung hat am 01. Januar 2021 begonnen.
Seit 2021 handelt es sich beim Strafbestand in diesem Indikator um Vergehen und Verbrechen der Kategorie «veräussern, verordnen, andern verschaffen, in Verkehr bringen» der polizeilichen Kriminalstatistik. In den Jahren vorher bildete der Indikator die Kategorie «Handel» ab. Die neue Kategorie «veräussern, verordnen, andern verschaffen, in Verkehr bringen» ist eher dem illegalen Verkauf von Substanzen als dem Handel gleichzusetzen, da z.B. die Finanzierung nicht berücksichtigt wird, die Teil des Handels sein kann. Im Jahr 2021 entsprach die neue Kategorie zu 96,8% dem Volumen der alten Kategorie «Handel».
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