Im Jahr 2020 lag der Anteil der Bevölkerung von 18 Jahren bis zum Rentenalter mit einer krankheitsbedingten Neurente der Invalidenversicherung (IV-Neurente) in der Schweiz bei 0,28%, was 15 004 Personen entspricht.
Vom Maximalwert im Jahr 2003 (0.53%) hat sich dieser Anteil bis 2020 fast halbiert. Die Männer zeigten über die Jahre leicht höhere Anteile als die Frauen. Innerhalb der krankheitsbedingten IV-Renten waren die psychischen Krankheiten bei der Hälfte der Fälle ursächlich beteiligt (2020: 0,14% der krankheitsbedingten Neurenten der gesamten einbezogenen Bevölkerung).
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Nichtübertragbare Krankheiten können zu einem verfrühten Ausscheiden aus der Arbeitswelt führen. Damit verbunden sind Kosten auf staatlicher, wirtschaftlicher und privater Ebene sowie im Bereich des Gesundheitssystems. Dieser Indikator zeigt die Anteile der jährlichen IV-Neurenten aufgrund verschiedener Krankheiten (psychische Krankheiten, Nervensystem, Knochen- und Bewegungsorgane, andere Krankheiten) auf.
Anhand des Indikators lässt sich das krankheitsbedingte Invalidisierungsrisiko verschiedener Bevölkerungsgruppen abschätzen.
Dieser Indikator wurde auf Basis der Daten der Invalidenversicherungsstatistik (IV-Statistik) berechnet.
Er gibt den Anteil der ständigen Wohnbevölkerung (Alter: 18–Rentenalter) an, der aufgrund einer Krankheit eine IV-Neurente beansprucht. Der Indikator berücksichtigt den vorzeitigen Rückzug aus der Arbeitswelt.
Die Krankheitsursache wird in folgende vier Unterkategorien aufgeteilt:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Tel. +41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
Tel. +41 58 463 60 45
obsan@bfs.admin.ch
https://www.obsan.ch/de/kontakt