2022 gab es in der Schweiz rund 14 800 Führerausweisentzüge wegen Alkoholkonsum, was 15,5% aller Führerausweisentzüge entspricht. Im Jahr 2005 war der Alkoholkonsum noch in 21,4% aller Entzüge der Grund. Der Anteil der Entzüge in Zusammenhang mit Drogenkonsum stieg von 1,9% im Jahr 2005 auf 7,3% im Jahr 2022. Hingegen sind Führerausweisentzüge aufgrund von Medikamenteneinfluss über den ganzen Zeitraum konstant tief geblieben: ihr Anteil beträgt jeweils weniger als 0,5%. 

Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Inadäquates Verhalten unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen kann nicht nur die Person selber gefährden, sondern auch ihr soziales Umfeld. Die bekanntesten negativen Auswirkungen mit oft schwerwiegenden Folgen hat das Fahren unter Substanzeinfluss.

Der Indikator gibt Hinweise über den Umfang von Risikoverhalten spezifisch im Strassenverkehr. Er kann als Grundlage für die Planung von Massnahmen hinsichtlich der Minderung von Risikoverhalten in Zusammenhang mit dem Fahren von Fahrzeugen unter Substanzkonsum dienen.

Definition

Der Indikator zeigt den Anteil der Gründe für Führerausweisentzüge wegen Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum.

Datengrundlage des Indikators ist die Statistik der Administrativmassnahmen (ADMAS-Statistik) des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Diese wird auf Basis des Informationssystems Verkehrszulassung erstellt. Die kantonalen Behörden melden dem System alle verfügten Massnahmen, darunter auch die Führerausweisentzüge.

Führerausweise können entzogen werden, wenn das Fahren unter Substanzeinfluss (Alkohol/Medikament/Drogen) nachgewiesen werden kann. Führerausweise können aber auch aufgrund nachgewiesener Trunksucht oder anderer Drogensucht entzogen werden.

Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die Schwankungen der Anzahl Führerausweisentzüge über die Zeit mit der Veränderung der Dichte der Kontrollen zusammenhängen können. Die Führerausweisentzüge der Jahre vor 2004 werden nicht dargestellt, da die Medikamente- und Drogeneinnahme erst ab 2005 separat erfasst wird. Die Promillegrenze von 0,5 Promille (Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille) ist seit 2005 gültig.

Für einen Führerausweisentzug können mehrere Gründe verantwortlich sein (z.B. Alkohol, Medikamente und Geschwindigkeit). Aus diesem Grund ist es möglich, dass der gleiche Führerausweisentzug sowohl bei der Anzahl Führerausweisentzüge aufgrund von Alkoholkonsum, als auch bei der Anzahl der Führerausweisentzüge aufgrund von Medikamenten zugerechnet wird.

Quelle

Medienauskünfte

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Zuletzt aktualisiert

03.05.2023