Der Grade-Mix spiegelt die Zusammensetzung des Pflege- und Betreuungspersonals nach Ausbildungsniveau wider. Er wird durch den prozentualen Anteil der Beschäftigten auf jedem Ausbildungsniveau dargestellt. Ein dem Pflegebedarf angepasster Grade-Mix ist für eine qualitativ hochwertige Pflege von zentraler Bedeutung und ermöglicht es dem Pflege- und Betreuungspersonal, entsprechend seinem Ausbildungsniveau kompetent zu handeln.

Derzeit gibt es keine Empfehlung für einen optimalen Grade-Mix. Eine allfällige Empfehlung müsste den Pflegebedarf der Patienten und Patientinnen, die Komplexität der Fälle und das Arbeitsumfeld berücksichtigen. Zudem ist der Grade-Mix im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Pflegefachpersonen und Patienten/Patientinnen zu betrachten (siehe Indikator Nurse-to-Patient Ratio).

Der hier dargestellte Indikator gibt somit keine Auskunft darüber, ob der Grade-Mix angemessen ist. Er bietet jedoch einen Überblick über die Situation und dient als Diskussionsgrundlage für die Festlegung von Richtwerten.

Das Konzept basiert auf der Gruppierung verschiedener Ausbildungsbezeichnungen und Funktionen nach Ausbildungsniveau. Für die Tertiärstufe wird der Indikator für jeden Tätigkeitsbereich durch eine detaillierte Aufschlüsselung der Funktionen und Abschlüsse ergänzt. Damit wird die Vielfalt der Abschlüsse auf dieser Stufe abgebildet.

Grundlage für die Berechnung ist der Personalbestand in Vollzeitäquivalenten (VZÄ).

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Definition

Der Grade-Mix spiegelt die Zusammensetzung des Pflege- und Betreuungspersonals nach Ausbildungsniveau wider. Es wird zwischen vier Niveaus unterschieden:

  • Tertiärstufe (Höhere Berufsbildung und Fachhochschulen): Dipl. Pflegefachmann/Pflegefachfrau, Nachdiplomausbildungen und eidgenössische Berufsprüfungen im Pflegebereich
  • Sekundarstufe II mit EFZ (dreijährige berufliche Grundbildung, die zu einem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis führt): Fachmann/Fachfrau Gesundheit und Fachmann/Fachfrau Betreuung
  • Sekundarstufe II mit EBA (zweijährige berufliche Grundbildung, die zu einem eidgenössischen Berufsattest führt): Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales
  • Andere/ohne Ausbildung: z.B. Pflegehelfer/Pflegehelferin Schweizerisches Rotes Kreuz (PH SRK)

Personen mit altrechtlichen Abschlüssen werden ebenfalls den verschiedenen Ausbildungsniveaus zugeordnet. Einzelheiten zu den Ausbildungsbezeichnungen und den damit verbundenen Funktionen sind im Anhang aufgeführt.

Mit dem Vollzeitäquivalent (VZÄ) wird der im Arbeitsvertrag festgelegte Beschäftigungsgrad einer Person im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle (100%) ausgedrückt. Beispiel: Eine 80%-Stelle entspricht 0,8 VZÄ. Die Anzahl der Arbeitsstunden für eine Vollzeitstelle variiert je nach Einrichtung und Funktion.

Quellen

Zuletzt aktualisiert

01.07.2024

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