Eine angemessene Personalausstattung, die der Anzahl und den Bedürfnissen der zu pflegenden Patienten und Patientinnen entspricht, ermöglicht eine qualitativ hochwertige Versorgung. Gleichzeitig wird eine Überlastung des Personals vermieden. Der Indikator zeigt das Verhältnis von Pflege- und Betreuungspersonen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zur Anzahl der Patienten und Patientinnen. Um dem unterschiedlichen Pflegebedarf der Patienten und Patientinnen Rechnung zu tragen, wird zusätzlich die Anzahl der Pflege- und Betreuungspersonen (in VZÄ) im Verhältnis zur Anzahl der geleisteten Pflegeminuten angegeben.

Derzeit gibt es keine Empfehlung für eine optimale Personalausstattung. Eine allfällige Empfehlung müsste den Pflegebedarf der Patienten und Patientinnen, die Komplexität der Fälle und das Arbeitsumfeld berücksichtigen. Zudem ist die Personalausstattung im Zusammenhang mit der Personalzusammensetzung nach Ausbildungsniveau zu betrachten (siehe Indikator Grade-Mix).

Der hier dargestellte Indikator gibt somit keine Auskunft darüber, ob die Personalausstattung angemessen ist. Er bietet jedoch einen Überblick über die Situation und dient als Diskussionsgrundlage für die Festlegung von Richtwerten.

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Definition

Anzahl VZÄ pro 100 Patienten/Patientinnen

Dieser Indikator bildet die Anzahl Pflege- und Betreuungspersonen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für die Betreuung von 100 Patienten und Patientinnen ab. Je nach Tätigkeitsbereich variiert die Bedeutung des Patientenbegriffs:

  • Spitäler und Kliniken: Anzahl Spitalaustritte im Laufe des Jahres
  • Altes- und Pflegeheime: Anzahl der Bewohner und Bewohnerinnen in Kurz- und Langzeitpflege am 31. Dezember
  • Spitex: Anzahl der Klienten und Klientinnen im Laufe des Jahres

Anzahl der VZÄ pro 1000 Pflegeminuten

Dieser Indikator gibt die Anzahl Pflege- und Betreuungspersonen in VZÄ an, die 1000 Pflegeminuten leisten. Je nach Tätigkeitsbereich variiert die Bedeutung des Begriffs «Pflegeminute»:

  • Alters- und Pflegeheime: Seit 2011 müssen Pflegeheime, die gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) abrechnen, für jede Bewohnerin und jeden Bewohner detaillierte Informationen über die geleistete Pflege erfassen. Zu diesem Zweck existieren verschiedene anerkannte Evaluationsinstrumente. Der damit gemessene Pflegeaufwand kann in Minuten täglich geleisteter Pflege umgerechnet werden. Die Daten umfassen Kurz- und Langzeitaufenthalte, jedoch nicht die Akut- und Übergangspflege.
  • Spitex: Anzahl Pflegeminuten für Leistungen gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Pflege nach Art. 25a Abs. 1 KVG sowie Akut- und Übergangspflege)

Quellen

Zuletzt aktualisiert

03.03.2025