Im Jahr 2024 befanden sich in der Schweiz 1832 Personen in einer heroingestützten (diacetylmorphingestützten) Behandlung. Diese Zahl ist seit 2017 kontinuierlich angestiegen, unter anderem aufgrund der langen Behandlungsdauer. Hingegen zeigt die Anzahl Ersteintritte in eine solche Behandlung zwischen 2005 und 2024 trotz gewisser Schwankungen keine klare zu- oder abnehmende Tendenz.
Im Jahr 2024 begannen 134 Personen erstmals eine heroingestützte Behandlung. Die Anzahl war bei den Männern (106) etwa viermal so hoch wie bei den Frauen (28). Das Durchschnittsalter bei Eintritt ist zwischen 2005 und 2024 bei den Männern von 35 auf 42 Jahre und bei den Frauen von 34 auf 43 Jahre angestiegen.
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Die heroingestützte Behandlung (auch diacetylmorphingestützte Behandlung genannt) für opioidabhängige Patientinnen und Patienten wurde 1994 in der Schweiz eingeführt. Die wissenschaftlichen Versuche zur ärztlich kontrollierten Verschreibung von Betäubungsmitteln (Projekte zur Verschreibung von Betäubungsmitteln, PROVE) konnten 1999 vom Studienbetrieb in die Routinebehandlung übergeführt werden. Die heroingestützte Behandlung ist seit 2010 im Betäubungsmittelgesetz verankert (SR 812.121, Art. 3e). Sie richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit, die auf andere ambulante oder stationäre Behandlungen ungenügend ansprechen.
Ziele der Behandlung sind eine dauerhafte therapeutische Einbindung, eine Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes und der sozialen Integration der Betroffenen, die Herbeiführung eines risikoarmen Konsums, die Distanzierung der Betroffenen von der Drogenszene, die Verhinderung der Beschaffungskriminalität sowie die Schaffung von Bedingungen für eine Konsumreduktion und wenn möglich für eine Abstinenz (BAG, 2026). Die Abgabe erfolgt in Fachzentren und wird von einer ärztlichen und psychosozialen Betreuung begleitet.
Der Indikator zeigt die Anzahl der Patientinnen und Patienten in heroingestützter Behandlung, die Anzahl der Ersteintritte und das Durchschnittsalter bei Ersteintritt. Die Ersteintritte berücksichtigen nur Personen, die eine erste Behandlung beginnen. Personen, die die Behandlungsstelle gewechselt haben oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingetreten sind, werden nicht berücksichtigt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Der Indikator wird im Rahmen des Monitoringsystems act-info (addiction, care and therapy information) erhoben. act-info umfasst Informationen über die Klientel, die Angebote der ambulanten und stationären Beratung, Behandlung und Betreuung von Problemen mit legalen und illegalen psychoaktiven Substanzen sowie von Verhaltenssüchten in Anspruch nimmt.
Im Rahmen von act-info werden folgende Daten erhoben:
Mit der letzten Aktualisierung der HeGeBe-Statistik konnten die Daten überarbeitet und erweitert werden. Dadurch weichen die Ergebnisse leicht von der vorherigen Version des Indikators ab. Der Anteil der unter 25-Jährigen, die eine heroingestützte Behandlung begonnen haben, wird nicht mehr ausgewiesen.
Aufgrund eines Datenbruchs kann die Anzahl der Patientinnen und Patienten in Behandlung erst ab 2013 ausgewiesen werden.
Sucht Schweiz: act-info
Bundesamt für Gesundheit BAG
Tel. +41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
Tel. +41 58 463 60 45
obsan@bfs.admin.ch
https://www.obsan.ch/de/kontakt
21.09.2026
BAG & Obsan (2026). Heroingestützte Behandlung (MonAM-Indikator). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/_431