Seit 2005 befinden sich in der Schweiz jährlich zwischen 1500 und 1700 Personen in einer heroingestützten Behandlung (Zahlen nicht dargestellt). Die Anzahl Ersteintritte in eine solche Behandlung zeigt zwischen 2005 und 2021 trotz einigen Schwankungen keine allgemein zu- oder abnehmende Tendenz. Im Jahr 2021 ist sie bei den Männern mehr als dreimal so hoch wie bei den Frauen (102 Männer, 30 Frauen). Das Durchschnittsalter bei Eintritt ist von 35 auf 40 Jahre angestiegen. Die Ersteintritte von unter 25-Jährigen sind tief und liegen 2021 bei einem Anteil von 12,9%.
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Die heroingestützte Behandlung für opioidabhängige Patientinnen und Patienten wurde 1994 in der Schweiz eingeführt. Die wissenschaftlichen Versuche zur ärztlich kontrollierten Verschreibung von Betäubungsmitteln (Projekte zur Verschreibung von Betäubungsmitteln, PROVE) konnten 1999 vom Studienbetrieb in die Routinebehandlung übergeführt werden. Die heroingestützte Behandlung ist seit 2010 im Betäubungsmittelgesetz verankert (SR 812.121, Art. 3e). Sie richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit, die auf andere ambulante oder stationäre Behandlungen ungenügend ansprechen.
Ziele der Behandlung sind eine dauerhafte therapeutische Einbindung, eine Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes und der sozialen Integration der Betroffenen, die Herbeiführung eines risikoarmen Konsums, die Distanzierung der Betroffenen von der Drogenszene, die Verhinderung der Beschaffungskriminalität sowie die Schaffung von Bedingungen für eine Konsumreduktion und wenn möglich für eine Abstinenz (BAG). Die Abgabe erfolgt in Fachzentren und wird von einer ärztlichen und psychosozialen Betreuung begleitet.
Der Indikator zeigt die Anzahl, das Durchschnittsalter und den Anteil der unter 25-jährigen Personen, die eine heroingestützte Behandlung in Anspruch genommen haben. Berücksichtigt wurden lediglich die Erstbehandlungen. Wenn Personen die Behandlungsstelle gewechselt haben oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingetreten sind, wurden sie nicht berücksichtigt.
Der Indikator wird im Bereich HeGeBe (heroingestütze Behandlung) des Monitoring-Netzwerks act-info (the information network on addiction care and therapy in Switzerland) erhoben. act-info fasst die fünf im Bereich der Suchtberatung und -therapie geführten Statistiken in der Schweiz zusammen:
Monitoring-Netzwerk act-info: Webseite
Bundesamt für Gesundheit BAG
Tel. +41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
Tel. +41 58 463 60 45
obsan@bfs.admin.ch
https://www.obsan.ch/de/kontakt