Seit 2005 befinden sich in der Schweiz jährlich zwischen 1500 und 1800 Personen in einer heroingestützten Behandlung (act-info, 2023; Zahlen nicht dargestellt). Die Anzahl Ersteintritte in eine solche Behandlung zeigt zwischen 2005 und 2022 trotz einigen Schwankungen keine allgemein zu- oder abnehmende Tendenz. Im Jahr 2022 ist sie bei den Männern knapp dreimal so hoch wie bei den Frauen (91 Männer, 32 Frauen). Das Durchschnittsalter bei Eintritt ist zwischen 2005 und 2020 von 35 auf 42 Jahre angestiegen und liegt im Jahr 2022 bei 39 Jahren. Die Anzahl Ersteintritte von unter 25-Jährigen ist tief und entspricht 2022 einem Anteil von 13%.

Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Die heroingestützte Behandlung für opioidabhängige Patientinnen und Patienten wurde 1994 in der Schweiz eingeführt. Die wissenschaftlichen Versuche zur ärztlich kontrollierten Verschreibung von Betäubungsmitteln (Projekte zur Verschreibung von Betäubungsmitteln, PROVE) konnten 1999 vom Studienbetrieb in die Routinebehandlung übergeführt werden. Die heroingestützte Behandlung ist seit 2010 im Betäubungsmittelgesetz verankert (SR 812.121, Art. 3e). Sie richtet sich an Personen mit schwerer Heroinabhängigkeit, die auf andere ambulante oder stationäre Behandlungen ungenügend ansprechen. 

Ziele der Behandlung sind eine dauerhafte therapeutische Einbindung, eine Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes und der sozialen Integration der Betroffenen, die Herbeiführung eines risikoarmen Konsums, die Distanzierung der Betroffenen von der Drogenszene, die Verhinderung der Beschaffungskriminalität sowie die Schaffung von Bedingungen für eine Konsumreduktion und wenn möglich für eine Abstinenz (BAG). Die Abgabe erfolgt in Fachzentren und wird von einer ärztlichen und psychosozialen Betreuung begleitet.

Definition

Der Indikator zeigt die Anzahl, das Durchschnittsalter und den Anteil der unter 25-jährigen Personen, die eine heroingestützte Behandlung in Anspruch genommen haben. Berücksichtigt wurden lediglich die Erstbehandlungen. Wenn Personen die Behandlungsstelle gewechselt haben oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingetreten sind, wurden sie nicht berücksichtigt.

Der Indikator wird im Bereich HeGeBe (heroingestütze Behandlung) des Monitoring-Netzwerks act-info (the information network on addiction care and therapy in Switzerland) erhoben. act-info fasst die fünf im Bereich der Suchtberatung und -therapie geführten Statistiken in der Schweiz zusammen:

  • act-info FOS (Forschungsverbund stationäre Suchttherapie)
  • act-info HeGeBe (heroingestützte Behandlung)
  • act-info Residalc (Statistik der stationären Behandlung der Alkoholabhängigkeit in der Schweiz)
  • act-info SAMBAD (Statistik der ambulanten Behandlung und Betreuung im Alkohol- und Drogenbereich)
  • act-info Substitution (nationale Substitutionsstatistik)

Quelle

Referenzen

  • Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, SR 812.121): Gesetz
  • Gmel, G. et al. (2023). Heroingestützte/diacetylmorphingestützte Behandlung in der Schweiz – Resultate der Erhebung 2022. Sucht Schweiz, Lausanne: Forschungsbericht Nr. 157
  • Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, SR 812.121.6): Verordnung

Weiterführende Informationen

Medienauskünfte

Bundesamt für Gesundheit BAG
Tel. +41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

Auskunft

Tel. +41 58 463 60 45
obsan@bfs.admin.ch
https://www.obsan.ch/de/kontakt

Zuletzt aktualisiert

10.01.2024

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