Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz schätzungsweise circa 49 000 Personen wegen Suchtproblemen behandelt oder beraten (Zahl nicht dargestellt).
Die Verfügbarkeit von Hilfsangeboten in spezialisierten ambulanten oder stationären Suchthilfeeinrichtungen präsentiert sich unterschiedlich: Im ambulanten Bereich konnten im Jahr 2024 im Schnitt pro Monat 11,3% der Anfragen nicht oder nicht ohne nennenswerte Verzögerung seitens der Einrichtungen berücksichtigt werden. Diese Zahl hat sich seit 2019 (2,7%) mehr als vervierfacht. Eine Ausnahme bildet 2020: In diesem Jahr gab es im ambulanten Bereich 10,2% Ablehnungen/Verzögerungen, was auch auf Massnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zurückgeführt werden kann.
Im stationären Setting betrug im Jahr 2024 der Anteil der Behandlungsanfragen, die nicht oder nicht ohne nennenswerte Verzögerung wahrgenommen werden konnten, an allen Behandlungsanfragen pro Monat im Mittel 19,7%. Dieser Anteil hat sich seit 2019 (5,2%) fast vervierfacht.
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
In der Schweiz besteht ein breites stationäres und ambulantes Angebot zur Suchtberatung und -behandlung. Eine Suchtberatung oder -behandlung hat zum Ziel, abhängigen Personen die Möglichkeit zu geben, sich nachhaltig von ihrer Sucht zu lösen oder zumindest die Kontrolle darüber zu erlangen. Es ist erstrebenswert, das Angebot so zu gestalten, dass alle abhängigen Personen schnell und unkompliziert Zugang erhalten, wenn sie eine Beratung oder Therapie anfragen.
Zur Anzahl Personen, die ein Angebot gesucht und nicht gefunden haben, liegen aktuell keine Daten vor. Der Indikator basiert deshalb auf einer Befragung von spezialisierten Behandlungs- oder Beratungsinstitutionen.
Der Indikator beruht auf Daten der Institutionenbefragung, die im Rahmen des act-info-Monitorings durchgeführt wird. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Es werden ausschliesslich Ablehnungen oder nennenswerte Verzögerungen berücksichtigt, welche wegen Gründen seitens der ambulanten oder stationären Einrichtungen zustande kommen, wie z.B. ein Mangel an verfügbaren Therapieplätzen oder Ressourcenmangel. Gründe für eine Ablehnung/Verzögerung seitens Klientel, wie z.B. eine fehlende Finanzierungsmöglichkeit, werden nicht berücksichtigt. Zudem ist der Indikator beschränkt auf Suchtproblematiken, zu denen ein Hilfeangebot grundsätzlich vorhanden ist.
Bundesamt für Gesundheit BAG
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