Dieser Indikator zeigt für die Schweiz die Entwicklung der Bruttokosten der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Er ermöglicht es, die Kostenentwicklung der psychologischen Psychotherapie im Vergleich zu den übrigen ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Leistungen nachzuvollziehen. Die Ergebnisse können nach Versorgungsbereich (Praxis, Spital ambulant oder sonstiges/unbekanntes Setting) sowie nach Patientengruppe (Erwachsene bzw. Kinder und Jugendliche) dargestellt werden.

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Definition

Der Indikator umfasst die Bruttokosten der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung in der Schweiz, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Bruttokosten entsprechen den von den Leistungserbringern in Rechnung gestellten Kosten vor Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Berücksichtigt werden ausschliesslich ambulante Leistungen (ohne stationären Aufenthalt).

Unterschieden werden psychologische Psychotherapien sowie weitere ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Leistungen. Psychologische Psychotherapien werden von Psychologinnen und Psychologen erbracht und nach Delegations- bzw. Anordnungsmodell ausgewiesen. Psychiaterinnen und Psychiater erbringen neben psychotherapeutischen Leistungen auch weitere medizinische Leistungen, beispielsweise Diagnostik oder medikamentöse Behandlungen. Diese werden zusammen mit den psychotherapeutischen Leistungen als psychiatrisch-psychotherapeutische Leistungen ausgewiesen.

Die detaillierte Darstellung unterscheidet folgende Leistungserbringergruppen:

  • Psychologische Psychotherapie: Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach Modell (Delegations- oder Anordnungsmodell) und Versorgungsbereich (Praxis, Spital ambulant oder Sonstige / unbekannt). Die Kategorie «Sonstige / unbekannt» umfasst überwiegend Leistungen, die anhand der verfügbaren Partnerartinformationen keinem Praxis- oder Spitalsetting eindeutig zugeordnet werden können. Der starke Rückgang dieser Kategorie dürfte zumindest teilweise mit einer verbesserten Zuordnung der Leistungserbringer zu Praxis- oder Spitalsettings zusammenhängen. Daneben umfasst sie weitere Settings, beispielsweise ambulante Leistungen in Alters- und Pflegeheime oder Institutionen für Menschen mit Behinderungen.
  • Psychiatrie: Psychiaterinnen und Psychiater (Erwachsenenpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie) in Praxen.
  • Übrige ärztliche psychiatrische Leistungen: Ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische ärztliche Leistungen anderer Facharztgruppen (insbesondere Grundversorgung) in Praxen.
  • Ärztliche psychiatrische Leistungen: Ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Leistungen von Psychiaterinnen und Psychiatern und anderen Facharztgruppen im Spital oder in der Kategorie «Sonstige / unbekannt».
  • Psychiatriepauschalen: Ambulante Pauschalen in Praxen und Spitälern. Im Unterschied zu TARMED-Einzelleistungen, bei welchen einzelne Leistungen separat abgerechnet werden, wird hier eine definierte Behandlung oder ein bestimmter Behandlungszeitraum pauschal vergütet, beispielsweise pro Tag, Woche oder Fall. Dazu gehören insbesondere Pauschalen für Suchttherapien, etwa für methadongestützte Behandlungen, sowie Pauschalen für psychiatrische Tageskliniken oder Home Treatment.

Quelle

santéservices ag: Tarifpool

Zuletzt aktualisiert

02.11.2026

Zitierweise

Obsan (2026). Bruttokosten (OKP) der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung (Indikator des Monitorings zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/npp/_901

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