Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als ambulant tätige Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassen werden und auf ärztliche Anordnung selbständig und auf eigene Rechnung tätig sein (Anordnungsmodell). Zuvor konnten Leistungen der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur zuhanden der OKP abgerechnet werden, wenn sie delegiert und unter Aufsicht von dazu berechtigen Ärztinnen und Ärzten in deren Räumlichkeiten erbracht wurden (Delegationsmodell). Das Anordnungsmodell löste das Delegationsmodell nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist zum 1. Januar 2023 vollständig ab. Ziel des Systemwechsel ist es, den Zugang zur Psychotherapie unter Gewährleistung der Qualität der Leistungen zu vereinfachen und durch ein verbreitertes und differenziertes Angebot zu verbessern.
Um die Auswirkungen der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie auf die OKP-Kosten und die Versorgung zu beobachten, hat der Bundesrat ein Monitoring in Auftrag gegeben. 2024 und 2025 wurden dazu umfassende Berichte erstellt. Ab 2026 werden die Ergebnisse in Form dieses Online-Indikatorensystems präsentiert. Dieses wird jährlich aktualisiert. In einem Begleitdokument werden die zentralen Ergebnisse zusammengefasst und die beobachtbaren Entwicklungen eingeordnet.
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