Im Jahr 2022 nehmen 3,2% der Schweizer Bevölkerung eine notwendige Gesundheitsdienstleistung aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch. Seit 2015 schwankt dieser Anteil um rund 3%.
2022 handelt es sich dabei häufiger um armutsgefährdete (7,5%) und ausländische Personen (5,7%) sowie um Personen mit einem maximal obligatorischen Schulabschluss (6,3%).
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Alle Bevölkerungsgruppen sollen die gleichen Chancen auf eine gute Gesundheitsversorgung und auf eine optimale Lebenserwartung haben. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Kindern und Jugendlichen, Personen mit tiefem Einkommen oder Bildungsstand, älteren Menschen sowie Migrantinnen und Migranten.
Benachteiligte Bevölkerungsgruppen nehmen notwendige Versorgungsleistungen oft nicht genügend oder nicht zielgerecht in Anspruch. Der bezahlbare Zugang zu den Leistungen des Gesundheitssystems für Kranke, Behinderte und sozial schwächer Gestellte ist deshalb ein Ziel der Strategie des Bundesamts für Gesundheit. Dieser Indikator dient als Grundlage, entsprechende Massnahmen zu planen.
Der Indikator zeigt den Anteil der Bevölkerung, der eine medizinische oder zahnärztliche Gesundheitsleistung aus finanziellen Gründen entbehren musste, obwohl sie nötig gewesen wäre. Er basiert auf den Daten der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und wird jährlich aktualisiert.
Die befragten Personen (ab 16 Jahren) geben an, ob sie in den letzten zwölf Monaten eine medizinische Untersuchung oder Behandlung bzw. eine zahnärztliche Kontrolle oder Behandlung nicht in Anspruch nehmen konnten, obwohl es notwendig gewesen wäre. Wenn dies der Fall ist, wird nach dem Hauptgrund für die Entbehrung gefragt. Die erste der acht möglichen Antworten lautet «aus finanziellen Gründen (zu teuer) oder nicht durch die Versicherung gedeckt».
Seit 2014 wird die Stichprobe von SILC aus dem Stichprobenrahmen für Personen- und Haushaltserhebungen (SRPH) gezogen. Dadurch können auch Personen ohne Festnetzanschluss in die Erhebung einbezogen werden. In der Folge wurde das Gewichtungsmodell überarbeitet und insbesondere durch den Einbezug neuer Registerdaten verbessert. Im Jahr 2015 wurde das Erhebungsinstrument mit Eurostat abgeglichen. Seither werden die Personen zuerst gefragt, ob eine Behandlung, Kontrolle etc. wirklich notwendig war. Die Frage über den Nichtbezug einer Gesundheitsleistung wird nur denjenigen Personen gestellt, die diese Notwendigkeit bejaht haben. Deshalb können die Werte ab 2015 nicht direkt mit denjenigen der Vorjahre verglichen werden (Datenbruch).
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