Im Jahr 2022 ist die Anzahl der schweizweit geltenden Geld- und Glücksspielsperren um mehr als 12 000 angestiegen. Dies sind etwa gleich viele neue Sperren wie im Jahr 2021, knapp 2000 mehr als im Jahr 2020 und über 7000 mehr als im Jahr 2019. Der Anstieg von 2019 bis 2022 lässt sich insbesondere auf die Betriebsaufnahme der Online-Spielbanken zurückführen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Geldspielgesetzes (BGS) per 1.1.2019 ist es den Spielbanken nun erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen Spielbankenspiele auch online anzubieten. Dies ist aktuell bei 10 von 21 Spielbanken der Fall.
Verlässliche Informationen zur Gesamtzahl der aktiven Sperren sind nicht verfügbar, daher werden nur die jährlichen Veränderungen dargestellt.
Dieser Indikator ist Teil des Monitoringsystems Sucht und NCD (MonAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Problematisches Spielverhalten belastet nicht nur die Betroffenen, sondern auch ihre Familien sowie das soziale und gesamtgesellschaftliche Umfeld. Um den Auswirkungen risikoreichen Geldspiels vorzubeugen, sieht das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) Spielsperren vor: Die Spielbank ist verpflichtet, eine Spielsperre auszusprechen, wenn sie aufgrund eigener Wahrnehmungen oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder annehmen muss, dass eine Person überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Spieleinsätze tätigt, die im Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen hoch sind. Die Spielbank muss Personen auch aussperren, wenn eine Fachstelle, Behörde oder Personen aus dem nahen Umfeld ihr melden, dass die betroffene Person spielsüchtig ist. Spielerinnen und Spieler haben zudem die Möglichkeit, sich selber sperren zu lassen. Um eine Spielsperre aufzuheben, muss eine kantonal anerkannte Fachperson oder Fachstelle einbezogen werden. Freiwillige Spielsperren können erst nach drei Monaten aufgehoben werden.
Der Indikator zeigt die jährliche Veränderung der Spielsperren. Diese Zahl ergibt sich aus der Differenz des Bestandes an Spielsperren des Vorjahres mit dem des Berichtsjahres. Zu den jährlichen Beständen werden neu ausgesprochene Spielsperren hinzugezählt, aufgehobene Spielsperren werden abgezogen. Die Daten stammen aus dem Sperrregister der Schweizerischen Spielbanken und Veranstalterinnen von Grossspielen.
Die Spielsperren können nicht abschliessend dem landbasierten oder dem Online-Betrieb zugewiesen werden, da die gesperrte Person sowohl in der landbasierten Spielbank als auch auf deren Online-Spielplattform aktiv gewesen sein und daher beiden Kategorien zugeteilt werden kann. Eine Spielsperre erstreckt sich auf alle landbasierten und online durchgeführten Spielbankenspiele sowie die online durchgeführten Grossspiele (Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele) in der Schweiz.
Seit Beginn des Zeitverlaufs wurden die Spielbanken Neuenburg und Zürich eröffnet (2012). Aktuell gibt es 21 Spielbanken in der Schweiz.
Gestrichelte Linie: Per 1. Januar 2019 trat das neue Geldspielgesetz (BGS) in Kraft, das den konzessionierten landbasierten Spielbanken ermöglicht, eine Konzessionserweiterung für das online Spielangebot zu beantragen. Vier Spielbanken haben in der zweiten Jahreshälfte von 2019 den Online-Spielbetrieb aufgenommen, drei im Jahr 2020 und weitere drei im Jahr 2021. Mittlerweile bieten 10 von 21 Spielbanken Online-Spiele an.
Zur Definition des problematischen Geldspiels, siehe den Indikator «Risikoreiches oder pathologisches Geldspiel (Alter: 15+)».
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