Die Notfallstationen der Krankenhäuser befinden sich an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Medizin und werden oft als schneller und direkter Zugang zum Gesundheitssystem betrachtet. Angesichts der Problematik von Engpässen und Wartezeiten in Notfallstationen ist die angemessene Inanspruchnahme von Notfalldiensten ein wichtiges Anliegen der Schweizer Kantone. Der vorliegende Indikator zeigt die Inanspruchnahme von Notfalldiensten. Ein weiterer Indikator bezieht sich auf die Anzahl der Konsultationen pro Patient/-in.

Definition

Dieser Indikator zeigt die Häufigkeit von Notfalleinweisungen nach Wohnkanton des Patienten/der Patientinnen.

Die Tarifstruktur TARMED dient der Abrechnung ambulanter medizinischer Leistungen. Um die Leistungen in der Notfallaufnahme zu identifizieren, wird die TARMED-Position 35.0610 "Eintrittspauschale anerkannte Notfallaufnahme" als Zähleinheit verwendet. Die Position entspricht der administrativen Aufnahme durch eine anerkannte Notfallaufnahme und schliesst allfällige Wartezeiten mit ein. Sie kann maximal einmal pro Tag verrechnet werden. Diese Leistung gehört zur Gruppe GP-60, d.h. sie ist Spitälern und Spitalärzten/Spitalärztinnen vorbehalten.

Es ist zu beachten, dass in einigen Kantonen der ärztliche Bereitschaftsdienst in die Notfallstationen der Spitäler integriert ist und die entsprechenden Konsultationen über die Position 35.0610 abgerechnet werden.

Standardisierung

Die standardisierte Rate wurde anhand der direkten Methode mit der europäischen Standardbevölkerung 2010 berechnet und ist hier beschrieben: Standardisierung - Erklärung und Berechnung.

Quellen

Referenz

  • Merçay, C. (2018). Le recours aux services d’urgence en Suisse. Description des différences cantonales (Obsan Dossier 64). Neuchâtel: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium.

Auskunft

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Zuletzt aktualisiert

11.12.2023