Eine angemessene Entlohnung trägt zur Arbeitszufriedenheit bei. Sie fördert den langfristigen Verbleib im Beruf und kann den Wiedereinstieg erleichtern. Die Einkommensperspektiven können auch einen Einfluss auf die Attraktivität des Berufs für zukünftige Studierende und Lernende haben.

Zusätzlich zu den Löhnen des Pflege- und Betreuungspersonals werden unter der Kategorie «Alle Beschäftigten im Tätigkeitsbereich» die Löhne aller Personen ausgewiesen, die im jeweiligen Tätigkeitsbereich (z. B. Spitäler und Kliniken) tätig sind. Dies ermöglicht, die Lohnentwicklung des Pflege- und Betreuungspersonals mit der allgemeinen Lohnentwicklung im Tätigkeitsbereich zu vergleichen.

Um einen Vergleich zwischen den Berufsgruppen zu ermöglichen, werden die Löhne in Vollzeitäquivalenten angegeben. In der Realität verdienen viele Pflege- und Betreuungspersonen weniger, da Teilzeitbeschäftigung in diesem Bereich weit verbreitet ist.

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Definition

Dieser Indikator basiert auf der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE), einer Befragung, die alle zwei Jahre bei den Unternehmen in der Schweiz durchgeführt wird.

Die erhobenen Beträge werden in standardisierte monatliche Bruttolöhne umgerechnet. Bei den gezeigten Löhnen handelt es sich um Vollzeitäquivalente basierend auf 4 1/3 Wochen à 40 Arbeitsstunden.

Folgende Lohnkomponenten werden berücksichtigt:

  • Bruttolohn im Monat Oktober (inkl. Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen, Naturalleistungen, regelmässig ausbezahlte Prämien-, Umsatz- oder Provisionsanteile)
  • Zulagen für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit
  • 1/12 des 13. Monatslohns
  • 1/12 der jährlichen Sonderzahlungen

Familien- und Kinderzulagen werden nicht berücksichtigt.

Die Aufgliederung nach Berufsgruppe erfolgt gemäss der Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19.

Pflegefachpersonal:
- 22 211: Pflegedienstleiter
- 22 212: Pflegefachkräfte
- 22 213: Pflegefachkräfte mit Spezialisierung

Pflege- und Betreuungspersonal Sek. II:
- 32 210: Fachkräfte Gesundheit und Pflege (mittlere Stufe)
- 53 222: Haus- und Familienbetreuer

Pflegehelfer und -helferinnen:
- 53 210: Pflegehelfer in Institutionen
- 53 221: Haus- und Familienpfleger

Diese Kategorisierung weicht von der Praxis der OECD in ihren Arbeiten zum Pflege- und Betreuungspersonal ab. Während die OECD den Code 53 222 der Kategorie «Pflegehelfer und -helferinnen» zuweist, wird er hier zusammen mit den Fachkräften Gesundheit und Pflege (mittlere Stufe) dem «Pflege- und Betreuungspersonal Sek. II» zugeordnet. Grund dafür ist, dass unter diesem Code hauptsächlich Fachpersonen Betreuung mit einer Ausbildung auf Sekundarstufe II erfasst werden.

Die Aufgliederung nach Tätigkeitsbereich erfolgt gemäss der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA).

Spitäler und Kliniken:
- 861 001: Allgemeine Krankenhäuser
- 861 002: Spezialkliniken

Alters- und Pflegeheime:
- 871 000: Pflegeheime
- 873 001: Altersheime

Spitex:
- 869 003: Aktivitäten der Krankenschwestern, Hauspflege

Quelle

Zuletzt aktualisiert

01.07.2024