Für die Rekrutierung von Personal können Gesundheitseinrichtungen die Dienste privater Arbeitsvermittlungsagenturen oder Personalverleiher in Anspruch nehmen. Die private Arbeitsvermittlung bringt Arbeitgeber und Stellensuchende gegen Entgelt zusammen. Beim Personalverleih werden die Arbeitnehmenden vom Verleiher entlöhnt, erbringen ihre Arbeitsleistung aber in einem Einsatzbetrieb, auch Drittbetrieb genannt. Umgangssprachlich spricht man von Temporärarbeit, im Fachjargon von Personalverleih. Der Personalverleih kann, muss aber nicht, zeitlich begrenzt sein.
Der erste Indikator zeigt den Anteil der Befragten, die ihre aktuelle Stelle über eine private Arbeitsvermittlungsagentur gefunden haben. Der zweite Indikator erfasst den Anteil der Befragten, die im Rahmen eines Personalverleihs beschäftigt sind, d.h. ihren Lohn vom Verleiher erhalten.
Die Ergebnisse geben Auskunft über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih von in der Schweiz wohnhaften Pflege- und Betreuungspersonen (siehe Definition). Grenzgänger/Grenzgängerinnen und Kurzaufenthalter/Kurzaufenthalterinnen sind in den Daten nicht enthalten. Arbeitsvermittlung und Personalverleih können daher in den Schweizer Gesundheitsinstitutionen weiter verbreitet sein, als dies aus den vorliegenden Daten hervorgeht.
Dieser Indikator basiert auf der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE). Die Graphik Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih beruht auf der Auswertung der Frage:
Falls diese Frage bejaht wurde, wird folgende Anschlussfrage gestellt:
Die Graphik Personalverleih zeigt den Anteil Personen, die ihre Stelle durch ein Stellenvermittlungsbüro gefunden haben und von diesem entlöhnt werden.
Bei der SAKE handelt es sich um eine Stichprobe der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz. Der Personalverleih von folgenden Personengruppen wird deshalb nicht erfasst:
Da insbesondere Grenzgänger und Grenzgängerinnen einen nicht unerheblichen Anteil des Pflege- und Betreuungspersonal ausmachen (siehe Indikator Eintritte und Austritte von ausländischem Pflegefachpersonal), ist dieser Indikator mit Vorsicht zu interpretieren.
Die Gesundheitseinrichtungen können auch Personalpools einrichten und so auf interne Vertretungen zurückgreifen, um kurz- oder längerfristige Engpässe zu überbrücken. Da die Personen in diesen Pools direkt von den Gesundheitseinrichtungen angestellt werden, fallen sie nicht unter die Definition des Personalverleihs.
Die Aufgliederung nach Berufsgruppe erfolgt gemäss der Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19.
Pflegefachpersonal:
- 22 211: Pflegedienstleiter
- 22 212: Pflegefachkräfte
- 22 213: Pflegefachkräfte mit Spezialisierung
Pflege- und Betreuungspersonal Sek. II:
- 32 210: Fachkräfte Gesundheit und Pflege (mittlere Stufe)
- 53 222: Haus- und Familienbetreuer
Pflegehelfer und -helferinnen:
- 53 210: Pflegehelfer in Institutionen
- 53 221: Haus- und Familienpfleger
Diese Kategorisierung weicht von der Praxis der OECD in ihren Arbeiten zum Pflege- und Betreuungspersonal ab. Während die OECD den Code 53 222 der Kategorie «Pflegehelfer und -helferinnen» zuweist, wird er hier zusammen mit den Fachkräften Gesundheit und Pflege (mittlere Stufe) dem «Pflege- und Betreuungspersonal Sek. II» zugeordnet. Grund dafür ist, dass unter diesem Code hauptsächlich Fachpersonen Betreuung mit einer Ausbildung auf Sekundarstufe II erfasst werden.
Die Aufgliederung nach Tätigkeitsbereich erfolgt gemäss der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA).
Spitäler und Kliniken:
- 861 001: Allgemeine Krankenhäuser
- 861 002: Spezialkliniken
Alters- und Pflegeheime:
- 871 000: Pflegeheime
- 873 001: Altersheime
Spitex:
- 869 003: Aktivitäten der Krankenschwestern, Hauspflege