Diese Statistik zeigt den Bestand an gültigen Berufsausübungsbewilligungen in der Schweiz zu einem bestimmten Stichtag. Die Berufsausübungsbewilligung ist Voraussetzung dafür, den Beruf als psychologische Psychotherapeutin/psychologischen Psychotherapeut eigenverantwortlich auszuüben. Der Bestand an Bewilligungen entspricht nicht dem Bestand an tatsächlich tätigen Therapeutinnen und Therapeuten.
Die Statistik zeigt den Bestand an Berufsausübungsbewilligungen in der Schweiz per 31.12. jedes Jahres.
Die Zahlen basieren auf Daten des Psychologieberuferegisters (PsyReg) des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) ist erforderlich, um den Beruf als psychologische Psychotherapeutin/psychologischen Psychotherapeuten eigenverantwortlich auszuüben. Sie werden von den kantonalen Behörden erteilt und gelten auf dem Gebiet des jeweiligen Kantons.
Eine Person kann in mehreren Kantonen über eine BAB verfügen. Daher werden zwei Analyseebenen unterschieden:
Da eine Person mehrere Bewilligungen erhalten kann (in verschiedenen Kantonen), ist die Anzahl der Bewilligungen höher als die Anzahl der Personen.
Wichtige Aspekte:
Bundesamt für Gesundheit (BAG): Psychologieberuferegister (PsyReg)
19.05.2026
Obsan (2026). Psychologieberufe: Total der Berufsausübungsbewilligungen (Indikator der Statistiken MedReg/PsyReg). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/medpsyreg/_8831