Der Indikator gibt Auskunft über die aktuelle berufliche Situation von Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz. Dabei soll die Vielfalt der möglichen Berufsverläufe möglichst gut abgebildet werden: Welcher Anteil der ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte ist im Beruf tätig? Arbeiten sie in der Patientenversorgung oder in anderen Bereichen? Welcher Anteil hat den Beruf gewechselt oder ist nicht erwerbstätig?
Daten zur beruflichen Situation von ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten sind von zentraler Bedeutung, um Grundlagen für Massnahmen zur Verringerung der Berufsaustritte zu definieren und zu evaluieren.  

Die Ergebnisse basieren auf gepoolten Daten (3-Jahres-Pooling) der Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Definition

Der Indikator beschreibt den Anteil der ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte (Personen, die den Beruf Arzt bzw. Ärztin gelernt haben) nach aktueller Berufskategorie und Arbeitsort. Die Analysen wurden mit gepoolten Daten (3-Jahres-Pooling) der Strukturerhebung (SE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) durchgeführt, d. h. die Ergebnisse basieren auf jeweils drei aufeinander folgenden jährlichen Strukturerhebungen. Die Ergebnisse sind somit als Durchschnitt über die jeweiligen drei Jahre zu interpretieren.

Die Grundlage für die Erhebung der Berufe in der Strukturerhebung bildet die Schweizerische Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 des BFS. Die Kategorisierung der Berufe für die Auswertungen erfolgte anhand der 5-stelligen ISCO-Codes.
Die Grundlage für die Erhebung des Arbeitssektors in der Strukturerhebung bildet die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) des BFS. Die Kategorisierung der Unternehmen/Arbeitsstätten für die Auswertungen erfolgte anhand der 6-stelligen NOGA-Codes.

Für die Analysen wurden alle Personen im Alter von 20 bis 63 Jahren (Frauen) bzw. 64 Jahren (Männer) eingeschlossen, die als erlernten Beruf «Arzt/Ärztin» angegeben haben (Grundgesamtheit) – ungeachtet dessen, wo sie diese Ausbildung gemacht haben. 

Die genauen Definitionen finden sich im Anhang.

Wichtige Aspekte für die Interpretation:

  • In der Strukturerhebung wird nur eine Ausbildung – nämlich die höchste abgeschlossene Ausbildung – sowie nur ein erlernter Beruf im Rahmen der höchsten Ausbildung erhoben. Hat eine Person mehrere Ausbildungen absolviert, wird nur eine erfasst. Dadurch wird der Anteil der Berufswechsel unterschätzt: Personen mit einer Ausbildung als Ärztin bzw. Arzt, die noch einen anderen Beruf auf Tertiärstufe erlernt haben und diesen als «höchste Ausbildung» angeben, gehören zwar zur Grundgesamtheit, können aber anhand der Daten nicht identifiziert werden.
  • Der Indikator gibt Auskunft über die Art der Tätigkeit von Personen mit einer ärztlichen Ausbildung zum Zeitpunkt der Erhebung. Damit kann aufgezeigt werden, wie viele der ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte zum Stichtag der Erhebung noch in ihrem Beruf tätig waren und wie viele den Beruf gewechselt oder die Berufstätigkeit aufgegeben haben. Aus den Ergebnissen ist nicht ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt der Wechsel der Erwerbstätigkeit bei den Personen stattgefunden hat.
  • Die Auswahl der Berufe für die Kategorie II «Im Beruf tätig im Gesundheitswesen im weiteren Sinne» stellt eine Annäherung dar, bei der einerseits ein theoretischer (welche Berufe sind theoretisch relevant?) und andererseits ein empirischer Ansatz (in welchen Berufen arbeiten ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die im Gesundheitswesen I oder II tätig sind gemäss den Daten?) gewählt wurde.
  • Bei den Erwerbslosen ist unbekannt, in welchem Beruf und in welchem Wirtschaftszweig diese Personen eine neue Stelle suchen. Bei Personen in Ausbildung ist unbekannt, in welchem Berufsfeld sie eine Ausbildung machen.
  • Personen, die nicht mehr auf dem Beruf «Ärztin/Arzt» (mit oder ohne Patientenkontakt) arbeiten, können wieder in den Beruf einsteigen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Erhebung nicht erwerbstätig waren, aber auch für die, die nicht mehr auf dem Beruf arbeiten.

Quelle

Bundesamt für Statistik (BFS): Strukturerhebung (SE)

Zuletzt aktualisiert

02.12.2025
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