Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Regelung «Ambulant vor Stationär» gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Art. 3c und Anhang 1a KLV). Demnach wird bei sechs Gruppen von elektiven Eingriffen grundsätzlich nur noch die ambulante Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet, ausser es liegen besondere Umstände vor, die einen stationären Aufenthalt erfordern. Ein begleitendes Monitoring dient der Beobachtung der quantitativen und qualitativen Auswirkungen dieser Massnahme auf das Gesundheitswesen. Zwei Indikatoren informieren über folgende quantitative Effekte der Massnahme: Verlagerung von Eingriffen vom stationären in den ambulanten Bereich (Ambulant vor Stationär: Entwicklung der Fallzahlen) und Entwicklung der Kosten für diese sechs Gruppen von Eingriffen.
Dieser Indikator zeigt die Entwicklung der Kosten der betroffenen Eingriffe, aufgeschlüsselt nach der Art der Versorgung (ambulant oder stationär) und nach den Kostenträgern (Kantone oder obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)).
Stationäre Kosten Anteil Kanton = (Anzahl Eingriffe x durchschnittliche stationäre Kostena) x 0,55b
Stationäre Kosten Anteil OKP = (Anzahl Eingriffe x durchschnittliche stationäre Kostena) x 0,45b
Ambulante Kosten = (Anzahl der Eingriffe x durchschnittliche ambulante Kostenb)
a Durchschnittliche stationäre Fallkosten= effektives Kostengewicht x Baserate
Es wurde eine mediane Baserate von 9600 CHF verwendet.
b Gemäss KVG sind die Kantone verpflichtet, mindestens 55% der stationären Kosten zu übernehmen, der Rest wird durch die OKP übernommen.
c Die durchschnittlichen ambulanten Fallkosten werden anhand von PSA-Daten geschätzt, wobei die Kosten aller Leistungen während eines Patientenkontakts berücksichtigt werden (Definition Patientenkontakt, siehe Standard-Tabelle des BFS, Tab "Notizen - Anmerkungen").
Tel. +41 58 463 60 45
obsan@bfs.admin.ch
https://www.obsan.ch/de/kontakt