Das Fachgebiet «Allgemein- / Viszeralchirurgie» umfasst die Eingriffsgruppen:

  • Eingriffe an Hämorrhoiden (Hämorrhoiden)
  • Einseitige Operationen der Leistenhernie (Leistenhernie)

Die erste Abbildung zeigt die Entwicklung der Anzahl Eingriffe pro 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner seit 2015 im stationären und ambulanten Bereich sowie insgesamt für jede Eingriffsgruppe des Fachgebiets «Allgemein- / Viszeralchirurgie» (Anhang 1a KLV) ab. Dadurch kann der Effekt dieser Regelung auf die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich sowie die Entwicklung des Gesamtvolumens der betroffenen Eingriffe beobachtet werden.
Die letzten beiden Abbildungen zeigen die Kostenentwicklung für jede Eingriffsgruppe des Fachgebiets «Allgemein- / Viszeralchirurgie» nach Art der Versorgung (ambulant oder stationär) und nach Kostenträger (Kantone oder obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)).

Definition

Eingriffe nach Wohnkanton des Patienten pro 10 000 Einwohner. Die Art und Weise, wie die Anzahl der Interventionen definiert wird, ist im folgenden Bericht ausführlich erläutert (siehe Kapitel zur Methode): Obsan Rapport 14/2020.

Standardisierung

Die standardisierte Rate wurde anhand der direkten Methode mit der europäischen Standardbevölkerung 2010 berechnet und ist hier beschrieben: Standardisierung - Erklärung und Berechnung.

Stationäre Kosten Anteil Kanton = (Anzahl Eingriffe x durchschnittliche stationäre Kostena) x 0,55b
Stationäre Kosten Anteil OKP = (Anzahl Eingriffe x durchschnittliche stationäre Kostena) x 0,45b
Ambulante Kosten = (Anzahl der Eingriffe x durchschnittliche ambulante Kostenb)

a Durchschnittliche stationäre Fallkosten= effektives Kostengewicht x Baserate
Es wurde eine mediane Baserate von 9600 CHF verwendet.
b Gemäss KVG sind die Kantone verpflichtet, mindestens 55% der stationären Kosten zu übernehmen, der Rest wird durch die OKP übernommen.
Die durchschnittlichen ambulanten Fallkosten werden anhand von PSA-Daten geschätzt, wobei die Kosten aller Leistungen während eines Patientenkontakts berücksichtigt werden (Definition Patientenkontakt, siehe Standard-Tabelle des BFS, Tab "Notizen - Anmerkungen").

Quellen

Auskunft

Tel. +41 58 463 60 45
obsan@bfs.admin.ch
https://www.obsan.ch/de/kontakt

Zuletzt aktualisiert

18.01.2024