Diese Statistik zeigt den Bestand an gültigen Berufsausübungsbewilligungen in der Schweiz zu einem bestimmten Stichtag. Die Berufsausübungsbewilligung ist Voraussetzung dafür, den Beruf als Zahnärztin/Zahnarzt eigenverantwortlich auszuüben. Der Bestand an Bewilligungen entspricht nicht dem Bestand an tatsächlich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten.

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Definition

Die Statistik zeigt den Bestand an Berufsausübungsbewilligungen in der Schweiz per 31.12. jedes Jahres.

Die Zahlen basieren auf Daten des Medizinalberuferegisters (MedReg) des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) ist erforderlich, um den zahnärztlichen Beruf eigenverantwortlich auszuüben. Sie werden von den kantonalen Behörden erteilt und gelten auf dem Gebiet des jeweiligen Kantons.

Eine Person kann in mehreren Kantonen über eine BAB verfügen. Daher werden zwei Analyseebenen unterschieden:

  • Anzahl Bewilligungen: Anzahl der BAB, die zu einem bestimmten Stichtag gültig sind.
  • Anzahl Personen: Anzahl der Personen, die an diesem Stichtag eine oder mehrere BAB besitzen.

Da eine Person mehrere Bewilligungen erhalten kann (in verschiedenen Kantonen), ist die Anzahl der Bewilligungen höher als die Anzahl der Personen.

Wichtige Aspekte:

  • Die Kriterien und die Aktualisierung der Bewilligungen werden in den Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt. Aus diesem Grund entspricht der Bestand an Berufsausübungsbewilligungen nicht dem Bestand an tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten.
  • Viele Kantone haben in ihren kantonalen Gesundheitsgesetzen über das MedBG hinausgehende Bewilligungspflichten geregelt. Die Bewilligungen nach kantonalem Recht werden von den kantonalen Aufsichtsbehörden nicht im MedReg eingetragen.
  • Durch nachträgliche Änderungen können die Zahlen je nach Datum der verwendeten Daten leicht variieren. Deshalb wird jeweils der verwendete Datenstand angegeben.
  • Eine einzelne Person kann über mehrere Bewilligungen verfügen, jeweils auch mit kleinsten Arbeitspensen pro Kanton. Deshalb lassen die Anzahl der Bewilligungen oder Personen keine direkten Rückschlüsse auf das tatsächlich geleistete Arbeitspensum zu.

Quelle

Bundesamt für Gesundheit (BAG): Medizinalberuferegister (MedReg)

Zuletzt aktualisiert

19.05.2026

Zitierweise

Obsan (2026). Zahnmedizin: Total der Berufsausübungsbewilligungen (Indikator der Statistiken MedReg/PsyReg). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/medpsyreg/_8231