Diese Statistik zeigt den Bestand an gültigen Berufsausübungsbewilligungen in der Schweiz zu einem bestimmten Stichtag. Die Berufsausübungsbewilligung ist Voraussetzung dafür, den Beruf als Ärztin oder Arzt eigenverantwortlich auszuüben. Der Bestand an Bewilligungen entspricht nicht dem Bestand an tatsächlich tätigen Ärztinnen und Ärzten.
Die Statistik zeigt den Bestand an Berufsausübungsbewilligungen in der Schweiz per 31.12. jedes Jahres.
Die Zahlen basieren auf Daten des Medizinalberuferegisters (MedReg) des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) ist erforderlich, um den ärztlichen Beruf eigenverantwortlich auszuüben. Sie werden von den kantonalen Behörden erteilt und gelten auf dem Gebiet des jeweiligen Kantons.
Eine Person kann in mehreren Kantonen über eine BAB verfügen. Daher werden zwei Analyseebenen unterschieden:
Da eine Person mehrere Bewilligungen erhalten kann (in verschiedenen Kantonen), ist die Anzahl der Bewilligungen höher als die Anzahl der Personen.
Seit dem 1. Februar 2020 gilt eine Bewilligungspflicht für alle Medizinalpersonen, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben. Diese Änderung führte dazu, dass auch angestellte Ärztinnen und Ärzte eine Bewilligung nach Bundesgesetz benötigen, sofern sie ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, z. B. in einer Praxis, einem medizinischen Zentrum oder einem Spital. Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, die unter fachlicher Aufsicht arbeiten, benötigen keine Berufsausübungsbewilligung.
Wichtige Aspekte:
Bundesamt für Gesundheit (BAG): Medizinalberuferegister (MedReg)
19.05.2026
Obsan (2026). Humanmedizin: Total der Berufsausübungsbewilligungen (Indikator der Statistiken MedReg/PsyReg). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/medpsyreg/_8131