Diese Statistik zeigt die neu erteilten Berufsausübungsbewilligungen in der Schweiz. Eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) wird benötigt, um den Beruf Ärztin/Arzt eigenverantwortlich auszuüben.

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Definition

Die Statistik zeigt die jährlich neu erteilten Berufsausübungsbewilligungen in der Schweiz nach Analyseebene. Für die Ebene "Anzahl Personen" werden die Ergebnisse auch nach Geschlecht ausgewiesen.

Die Zahlen basieren auf Daten des Medizinalberuferegisters (MedReg) des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) ist erforderlich, um den ärztlichen Beruf eigenverantwortlich auszuüben. Sie werden von den kantonalen Behörden erteilt und gelten auf dem Gebiet des jeweiligen Kantons.

Eine Person kann in mehreren Kantonen über eine BAB verfügen und entsprechend in einem Jahr mehrere Bewilligungen erhalten. Aus diesem Grund werden zwei Analyseebenen unterschieden:

  • Anzahl Bewilligungen: Anzahl BAB, die im entsprechenden Jahr insgesamt erteilt wurden.
  • Anzahl Personen: Anzahl Personen, die im entsprechenden Jahr eine oder mehrere BAB erhalten haben.

Da eine Person mehrere Bewilligungen erhalten kann (in verschiedenen Kantonen), ist die Anzahl der Bewilligungen höher als die Anzahl der Personen.

Die Erhöhung der erteilten BAB sowie der Anzahl Ärztinnen und Ärzte, die mindestens eine BAB erhalten haben, lässt sich durch die Revision des MedBG erklären: Seit dem 1. Februar 2020 gilt eine Bewilligungspflicht für alle Medizinalpersonen, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben. Diese Änderung führte dazu, dass auch angestellte Ärztinnen und Ärzte eine Bewilligung nach Bundesgesetz benötigen, sofern sie ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, z. B. in einer Praxis, einem medizinischen Zentrum oder einem Spital. Assistenzärztinnen und Assistenzärzte, die unter fachlicher Aufsicht arbeiten, benötigen keine Berufsausübungsbewilligung.

Wichtige Aspekte:

  • Zu beachten ist, dass vor Februar 2020 kantonale Unterschiede bestanden: In einigen Kantonen war BAB erforderlich, um als Ärztin oder Arzt in einem Spital tätig zu sein, während dies in anderen Kantonen nicht der Fall war.
  • Viele Kantone haben in ihren kantonalen Gesundheitsgesetzen über das MedBG hinausgehende Bewilligungspflichten geregelt. Die Bewilligungen nach kantonalem Recht werden von den kantonalen Aufsichtsbehörden nicht im MedReg eingetragen.
  • Durch nachträgliche Änderungen können die Zahlen je nach Datum der verwendeten Daten leicht variieren. Deshalb wird jeweils der verwendete Datenstand angegeben.
  • Eine einzelne Person kann über mehrere Bewilligungen verfügen, jeweils auch mit kleinsten Arbeitspensen pro Kanton. Deshalb lassen die Anzahl der Bewilligungen oder Personen keine direkten Rückschlüsse auf das tatsächlich geleistete Arbeitspensum zu.

Quelle

Bundesamt für Gesundheit (BAG): Medizinalberuferegister (MedReg)

Zuletzt aktualisiert

19.05.2026

Zitierweise

Obsan (2026). Humanmedizin: erteilte Berufsausübungsbewilligungen (Indikator der Statistiken MedReg/PsyReg). https://ind.obsan.admin.ch/indicator/medpsyreg/_8130